Wie soeben aufgeführt,

kann der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter alternativ zu einer „Homeoffice“-Regelung eine Regelung über das „mobile Arbeiten“ treffen. Das ist auch durch Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung möglich – worauf wir im Folgenden noch näher eingehen. In dieser Konstellation verzichtet der Arbeitgeber auf die Erbringung der Arbeitsleistung am vereinbarten Ort, womöglich in bestimmten Zeiträumen oder unter bestimmten Bedingungen und stellt diese Wahl dem Arbeitnehmer frei. 

Das bedeutet, dass…

Strategien für Dienstleister. Das Buch. Herausgeber Springer-Verlag. Als eBook und Softcover.